In der Vergangenheit war es sehr kompliziert, schwierig und es verlangte einen enormen Zeitaufwand, Forderungen einzutreiben, welche nach einem gerichtlichen Beschluss bereits rechtskräfitg geworden waren.
Einen wesentlichen Durchbruch bedeutete das Inkrafttreten des Gesetzes 120/2001 der Sammlung über die Gerichtsvollzieher mit der Exekutionsrechtskraft ab dem 1.9.2001. Dieses Gesetz stellt ein sehr wirksames und effektives Instrument für die Eintreibung von Forderungen mit Exekutionstitel dar.
In welchen Fällen entsteht ein so genannter Exekutionstitel?Es handelt sich insbesondere um:
- vollstreckbare Gerichtsbeschlusse (Urteile im Namen der Republik, Zahlungsbefehle, Wechselzahlungsbefehle)
- vollstreckbare Schiedssprüche
- Notariatsakte mit der Klausel über die direkte Vollstreckbarkeit
- Protokolle des Gerichtsvollziehers (ähnlich wie ein Notariatsakt)
- vollstreckbare Bescheide der Verwaltungsbehörden und der Gebietskörperschaften
- vollstreckbare Bescheide und die Aufstellungen der Rückstände in Sachen Kranken
- und Sozialversicherung
- und andere vollstreckbare Beschlüsse und Bescheide, approbierte Vergleiche und Urkunden.
Die Gesellschaft Ospen s.r.o. beschäftigt sich auf eine komplexe Art und Weise mit den Lösungsskizzen und der Verwaltung von rechtskräftigen Forderungen, inklusive der Absicherung des gesamten Exekutionsverfahrens und der Beschaffung von Informationen über die Aktiven der Schuldner (Immobilien, Liegenschaften, Fahrzeuge, eigene Forderungen, Geschäftsanteile etc.). Wir arbeiten mit ausgewählten Gerichtsvollziehern auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik zusammen.
Die Gesellschaft Ospen s.r.o. ist bei der Datenschutzbehörde unter der Geschäftszahl 00110732/001 registriert.
Was brauchen wir dazu, um eine Exekution durchführen zu können?
- Vollmacht
- Original, bzw. beglaubigte Kopie eines rechtskräftigen Urteils, Zahlungsbefehls, Protokolls des Gerichtsvollziehers, Notariatsaktes etc.
- Verfassung eines Mandatsvertrages mit einer taxativ festgesetzten Provision bei erfolgreicher Realisierung
Und die Abwicklung selbst?
- Die Gesellschaft Ospen s.r.o. bespricht den konkreten Fall mit dem konkreten Gerichtsvollzieher
- Der Antrag auf Exekution wird von der Gesellschaft Ospen s.r.o. beim zuständigen Gericht eingereicht, wobei der konkrete Gerichtsvollzieher namentlich angeführt wird
- Im Laufe einer sehr kurzen Zeit kommt es zum Exekutionsvollzug durch das zuständige Gericht
- Der Gerichtsvollzieher führt die Pfändung der Konten des Schuldners durch inklusive Kontensperren und Verhinderung der -bertragung von sämtlichen Aktiven. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit unserer Gesellschaft
- Unbewegliches Vermögen kann anschlie-end in einer Zwangsversteigerung versetzt werden
Was bekommt der Gläubiger nach der durchgeführten Exekution?
- Die Höhe des Forderungskapitals
- Zubehör, Zinsen, Pönalien, Vertragsstrafen und andere Sachen, welche im Gerichtsbeschluss eingetragen sind
- Gerichtskosten und Gebühren
Es kommt noch ein wesentlicher und bedeutender Aspekt hinzu: Wir fordern keine Vorauszahlungen oder Vorschüsse. Sämtliche Verhandlungskosten, Gebühren, Kautionen für die Gerichtsvollzieher u.a. übernimmt die Gesellschaft Ospen s.r.o. Das im Voraus vereinbarte Entgelt ist erst nach dem erfolgreichem Abschlu- des gesamten Verfahrens fällig!!!