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Eintreibung von Forderungen

Die Eintreibung selbst wird auf Grund des Abschlusses eines Mandatsvertrages in -bereinstimmung mit den Bestimmungen der §§ 566 bis 576 des Handelsgesetzbuches - siehe Verträge - durchgeführt. Gleichzeitig wird für die Gesellschaft Ospen s.r.o. eine Vertretungsvollmacht ausgestellt.

Das Inkasso, bzw. die Eintreibung von Forderungen ist eine der am meisten gewünschten Diensleistungen. Die Höhe der Provision bewegt sich zwischen 5 und 25%. Das Entgelt beruht auf der Vertragsgrundlage und es kann - unter Berücksichtigung des konkreten Geschäftsfalles - nach Vereinbarung auch individuell gestaltet werden. Die Höhe der Provision richtet sich vor allem nach dem Alter der Forderung, nach der Bonität des Schuldners, nach der Kompliziertheit des Falles, nach der finanziellen Höhe, nach der Anzahl der Subjekte, nach der Dauer der Zusammenarbeit (handelt es sich um eine einmalige oder langfristige Kooperation?) etc.

Die Provision kann auch im Hinblick auf das erreichte Ziel abgestuft werden. Wenn die Erfolgsrate der Eintreibung der Forderung 100% beträgt, kann das Entgelt 20% betragen, bei 50% Erfolgsrate - 10% Entgelt, bei Vereinbarung von Zahlungen auf Raten - 15% Entgelt bei jeder Teilzahlung etc. - alles hängt selbstverständlich von der jeweiligen Vereinbarung ab.

Bei unserer Dienstleistung - Eintreibung von Forderungen
- Stellen wir die mit der Lösung, bzw. Eintreibung im Zusammenhang stehenden Kosten nicht in Rechnung
- Fordern wir weder Vorauszahlungen noch Vorschüsse
- Wird unser Entgelt erst nach der faktischen Zahlung des Schuldners fällig
- Bearbeiten wir sowohl einzelne Forderungen wie auch ganze Komplexe von Forderungen
- Behandeln wir jeden Geschäftsfall völlig individuell
- Wird jeder Geschäftsfall ausführlich dokumentiert und es wird immer ein Bericht über die ergriffenen Ma-nahmen, durchgeführten Handlungen und vorgeschlagenen Lösungen erstattet
- Informieren wir regelmä-ig über den Stand der Ermittlungen in Bezug auf einzelne Forderungen
- Erstreckt sich unser Wirkungsbereich auf das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik
- Führen wir - im Laufe der eigentlichen Eintreibung von Forderungen - eine genaue -berprüfung der Aktiven des Schuldners durch (Immobilien, Liegenschaften, Fahrzeuge, eigene Forderungen, Geschäftsanteile etc.). Diese -berprüfung findet deshalb statt, sollte es auf Grund von bestimmten objektiven Gründen nicht möglich sein, das au-ergerichtliche Inkasso durchzuführen, und sollte es somit zu einem Proze- kommen, dass dieser keine weiteren Kosten verursacht und erfolgreich und insbesondere effektiv abgewickelt wird
- Führen wir gemä- dem Wunsch des Klienten auch Pfändungs- und Sicherungsoperationen und auch andere Dienstleistungen durch, inklusive der Schaffung von Wertpapieren
- Sorgen wir dafür, dass wir in jenen Fällen, in denen der Schuldner keine baren Finanzmittel besitzt, jedoch liquide Aktiven wie eigene Forderungen, Ware oder Dienstleistungen besitzt, das Produkt vermarkten können, insbesondere werden wir aber die gesamte Transaktion mit der finalen Erfüllung, d.h. der Geldübertragung auf das Konto des Klienten auf gesetzlichem Wege absichern - selbstverständlich nach vorheriger Absprache mit ihm

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