Der Abkauf von Forderungen wird auf Grund des Vertrages über die Abtretung von Forderungen in -bereinstimmung mit der Bestimmung des § 524 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches durchgeführt.
Es ist nicht möglich den Preis, zu welchem eine Forderung abgekauft wird, einheitlich zu bestimmen. Die Bewertung einer Forderung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Alter und von der Höhe der Forderung und von der Bonität des Schuldners. Es werden auch weitere Faktoren berücksichtigt wie z.B., welche Schritte ihrerseits unternommen wurden, ob das Vertragsverhältnis in Ordnung sei, ob es keine Reklamationen gibt, ob ein Anerkennungsprotokoll vorliegt etc.
Die Gesellschaft Ospen s.r.o. kauft sowohl einzelne wie auch ganze Komplexe von Forderungen ab. Es werden insbesondere drei Grundmodelle des Forderungsabkaufs praktiziert.
- Direkter Abkauf - es handelt sich um einen Forderungsabkauf, bei dem die Zahlung nach der Vertragsunterfertigung und nach der -bernahme sämtlicher unerlässlicher Originalurkunden und anderer Unterlagen, welche die Rechtmä-igkeit der Forderung beweisen, erfolgt.,
- Vermittelter Abkauf - dank unserer umfangreichen Datenbank und Evidenzhaltung von Angebot und Nachfrage in Bezug auf die Forderungen einerseits und dank unserer Kontakte sowohl zu Gesellschaften wie auch zu einzelnen Geschäftsleuten, die sich mit Forderungen beschäftigen, andererseits, vermitteln wir gegen Provision einen konkreten Abkauf. Dabei garantieren wir, dass die Finanzmittel in der Schlussphase auf Ihr Konto überwiesen werden.
- Abkauf mit hinausgeschobener Fälligkeitsfrist - jes handelt sich um einen Abkauf, indem wir auf uns auf Grund eines Abtretungsvertrages die Forderung übertragen und folglich das Inkasso, gegebenenfalls die Eintreibung auf dem Klagewege durchführen. Dabei muss - im Augenblick der durch den Schuldner auf unser Konto erfolgten Erfüllung - im Vertrag die in Prozenten festgesetzte Höhe des Entgeltes eindeutig angegeben werden. Sämtliche Kosten , die sowohl auf dem au-ergerichtlichen wie auch auf dem Klagewege erfolgen, inklusive Klagen, Vertretungen, Gerichtsgebühren, Honorarnoten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollziehergebühren etc. werden von der Gesellschaft Ospen s.r.o. getragen. Bei dieser Form des Abkaufs entfallen Ihnen weitere Sorgen und Dilemmata in Bezug auf die Forderung im Falle, dass das au-ergerichtliche Inkasso nicht erfolgreich sein sollte. Somit werden Sie sich nicht die Frage stellen müssen, ob Sie die Klage einbringen werden oder nicht, wie hoch die Kosten sein werden, welchen Rechtsanwalt Sie wählen sollen, wie das Ergebnis sein wird u.a.
!!! Alles übernimmt die Gesellschaft Ospen s.r.o. und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern!!!